Ihre «BOUTIQUE» für Nachlass- und Nachfolgeplanung: fachlich kompetent – menschlich erfahren.
Mehr als Recht – das ist mein Versprechen.
Ich freue mich, Sie kennenzulernen.
Reduziert, sprich von 3/4 auf 1/2, werden insbesondere die Pflichtteile der Nachkommen, während der Pflichtteil für die überlebenden Eltern gänzlich gestrichen worden ist. Unverändert belassen worden ist der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten. Man beachte: stirbt eine Person nach Inkrafttreten des neuen Rechts, gelten grundsätzlich und ohne weiteres die neuen Regeln. Es empfiehlt sich deshalb, bisherige Testamente auf deren künftige Übereinstimmung mit dem revidierten Erbrecht zu überprüfen und neue Testamente vorausschauend abzufassen.